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Wesentliche Unterschiede

Cascadas Song "Glorious" ist kein Plagiat

(Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten)

Cascadas Song Cascada

Cascadas Song "Glorious" ist kein Plagiat von Loreens Song "Euphoria" wie "Das Erste" heute mitteilte. Cascada wird also am 18. Mai am Eurovision Song Contest 2013 teilnehmen. Das ist das Ergebnis eines vom NDR in Auftrag gegebenen Gutachtens. Matthias Pogoda - der zuständige Gutachter - ist seit 1992 Sachverständiger für Plagiatfragen und wirkt beratend für Künstler, Musikverlage, Rechtsanwälte, Werbeagenturen und Urheberrechtskammern. "Es lässt sich zusammenfassen, dass Glorious und Euphoria keine urheberrechtlich bedeutsamen Übereinstimmungen aufweisen. Sie sind lediglich stilistisch ähnlich und zeigen nur im Arrangement eine oberflächliche Berührung ohne urheberrechtlichen Belang", so sein Fazit.


Wesentliche Unterschiede

Thomas Schreiber, ARD-Unterhaltungskoordinator: "In seinem Gutachten hat Matthias Pogoda festgestellt, dass beide Songs sich in wesentlichen Punkten unterscheiden. Auch die Geschäftsführung des 'Euphoria'-Musikverlages 'peermusic' kennt das Gutachten und wünscht dem deutschen Beitrag Cascada viel Glück. Deshalb freue ich mich, dass Cascada am 18. Mai beim Eurovision Song Contest in Malmö für Deutschland auf der Bühne stehen werden."

 

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In dem Gutachten Pogodas wurde die "Vokale Melodik" und das "Arrangement" beider Songs untersucht. Hierbei wurden die Punkte "Strophen", Refrains", "Strophenbegleitfigur en" und "Refrainbegleitfiguren" untergliedert. Der Gutachter stellte fest, dass sich im Notenbild beider Musiken "keine auffälligen Ähnlichkeiten" finden, "im Gegenteil: das vokale Ideenwerk von Glorious und Euphoria ist deutlich verschieden." Beide Songs seien "mit ähnlichen und stiltypischen Mitteln arrangiert" und verwendeten "neben handelsüblichen Sounds und Beats (...) ähnliche Keyboardbegleitfiguren". "Im Notenbild gegenüber gestellt lässt sich jedoch erkennen, dass die konkrete Ausformung dieser Begleitfiguren in beiden Musiken deutlich unterschiedlich ist."

In seinem "Gutachten" schreibt Pogoda: "Für einen begründeten Plagiatsvorwurf wesentlich ist m. W. der Melodieschutz. Das Melodiewerk beider Musiken ist deutlich verschieden. (...) Für einen begründeten Plagiatsvorwurf müssten m. E. detaillierte Übereinstimmungen einer längeren Begleitpassage vorliegen und weitere Arrangementbestandteile passgenau übereinstimmen. Dies ist hier nicht der Fall."

 

 

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Über den Autor
S. Wernke-Schmiesing

Während meines Studiums gründeten wir 2008 die Dance-Charts. Als reine Musik-Promotion-Agentur gestartet, entwickelte sich die Plattform zu einem der größten Blogs und News-Portale für Dance-Musik in Deutschland. Als Chefredakteur heißt es täglich News recherchieren und Entscheidungen treffen. Neben der Tätigkeit für die Agentur bin ich regelmäßig als DJ in Clubs und Großraumdiskotheken unterwegs.

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