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Schiedsgericht kippt GEMA Tarifreform

GEMA Tarife 2013

Nachdem die geplante GEMA-Tarifreform zunächst auf das Jahr 2014 verschoben wurde (wir berichteten), hat die urheberrechtliche Schiedsstelle die Reform jetzt ganz kassiert. Hauptargument sei ein "Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot", da Nutzungsart, Nutzungsintensität und Nutzungsumfang bei der Tarifgestaltung nicht berücksichtigt und keine sachgerechte Differenzierung vorgenommen wurden. Die Schiedsstelle sah in der geplanten Tarifreform einen Verstoß gegen urheber- und karteillrechtliche Vorschriften und bezeichnete die Forderungen der GEMA als "nicht angemessen" und "überhöht". Somit bleiben die meisten Tarife unangetastet. Dieses Urteil hatten nicht alle erwartet.

Im Jahr 2012 stellte die GEMA neue Tarife für die Discotheken,- und Clubabgaben vor. Demnach sollten aus den elf bestehenden Tarifen zwei neue entstehen. Eine Konsequenz wäre gewesen, dass es bei vielen Musikveranstaltern zu massiven und existenzgefährdenden Kostenhrhöhungen gekommen wäre (z.B. 500% im Durchschnitt für Discotheken). Dieser extremen Preiserhöung erteilt das Schiedsgericht nun eine klare Absage. Allerdings wird in manchen Punkten auch der GEMA recht gegeben. So wird es zu Preiserhöhungen kommen. Diese werden nun in der Regel aber linear steigen.

Auch die Sonderregelungen für Schützen-, Karnevalsvereinen und weiteren kleinen Verbänden wird zurückgenommen. Diese Vertragsabschlüsse stellen kein Indiz für die Angemessenheit der GEMA-Tarifreform dar, urteilte die Schiedsstelle.

Die DEHOGA wird die von der Schiedsstelle vorgeschlagene Einigung genau prüfen, und einen weiteren Rechtsweg zu OLG München prüfen, da man nicht mit allen Punkten der vorgeschlafenen Einigung einverstanden ist. Weiter äüßert sich die DEHOGA, dass es einen zusätzlichen Bedarf an einer effektiven und transparenten staatlichen Aufsicht gebe, die gesetzlich verpflichtet ist, die Angemessenheit der Tarife zu prüfen und erforderlichenfalls ihre Veröffentlichung und/oder Anwendung zu untersagen, ohne dass es eines kostenintensiven Schiedsstellen- bzw. Gerichtsprozesses bedarf.

Die Grafik oben zeigt den von der Schiedsstelle vorgeschlagenen Tarif auf. Weitere Infos gibt es in den Pressemitteilungen der GEMA und der DEHOGA.

 

Über den Autor
S. Wernke-Schmiesing

Während meines Studiums gründeten wir 2008 die Dance-Charts. Als reine Musik-Promotion-Agentur gestartet, entwickelte sich die Plattform zu einem der größten Blogs und News-Portale für Dance-Musik in Deutschland. Als Chefredakteur heißt es täglich News recherchieren und Entscheidungen treffen. Neben der Tätigkeit für die Agentur bin ich regelmäßig als DJ in Clubs und Großraumdiskotheken unterwegs.

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