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67 Millionen Plays - weg!

Soundcloud: Mashup-Germanys Account gelöscht

(Geschätzte Lesezeit: 3 - 5 Minuten)

Dass es auf Soundcloud gelegentlich auch mal prominente Accounts bei urheberrechtlich bedingten Löschungen und Sperrungen trifft, ist allgemein bekannt. Immerhin hatten Kygo, Martin Garrix, Madeon und diverse andere mit solchen - teils von ihren eigenen Labels verhängten - Sperren zu kämpfen. Um ein weiteres prominentes Beispiel wurde die Musikbranche heute Abend bereichert: Der bekannte Radio- und Mashup-DJ Mashup-Germany aus Augsburg wurde das Ziel einer solchen Löschung.

 

Mashup-Germany

Mashup-Germany, bürgerlich David Wessel, auch bekannt unter dem Pseudonym „Ben Stiller“ ist ein deutscher DJ, Musikproduzent und Mashup-Künstler aus Augsburg, der durch seine Mashups internationale Bekanntheit erlangte. Sein Hauptverbreitungskanal war bis heute sein Soundcloud-Account, auf dem er seine neuesten Mashups hochlud. Dabei befasst er sich weniger ausschließlich mit EDM-Produktionen, sondern ist weitestgehend im Mainstream-Pop-Bereich tätig. So entstanden bislang Mashups wie „Wadde Funk Da“ aus dem Hit „Uptown Funk“ und Stefan Raabs ESC-Beitrag „Wadde Hadde Dude Da?“ oder auch „Bad C.U.B.A.“ aus Calvin Harris' Festival-Kracher „C.U.B.A.“ und David Guettas Track „Bad“. Dank seiner häufig auch live gemixten Mashups ist Mashup-Germany ein beliebter und vielgebuchter Club- und Festival-DJ, der europaweit tourt. Jährlich veröffentlicht er ein kostenloses Album seiner besten Mashups.

 

Account-Löschung

In den heutigen Nachmittagsstunden ließ Mashup-Germany einen zugleich enttäuschten wie erbosten Post los. Darin erklärte er die Löschung seines Accounts - mit 67 Millionen Plays einer der prominenteren. Demnach hätten die Universal Music Group und Sony Music die Löschung des Benutzerkontos veranlasst, da sie sich durch die diversen Mashups von Tracks von bei ihnen unter Vertrag stehenden Künstlern ihre Urheberrechte verletzt sahen. Rechtlich mit Sicherheit absolut korrektes Vorgehen, aber ob das marketingtechnisch wie auch menschlich die richtige Wahl war, steht auf einem Anderen Blatt (der auch einer anderen Webseite, dieser hier nämlich). Durch seine enorme Bekanntheit wird Mashup-Germany sicherlich ein wenig an dem ohnehin maroden Image der Musikgiganten kratzen.

Auch dienten die Mashups eigentlich nur dem Wohle der Labels, zumal unter den verwendeten Tracks sicherlich einige waren, die auch durch den Mashup ihren jeweiligen Bekanntheitsgrad erlangten. Dem Post zu dieser Nachricht beigefügt ist ein Link zu einer Online-Petition für das Freie Recht auf Remixe. Dazu unten (Nur keine Scheu, auch Juristen sind gerüchteweise Menschen).

 

rechtaufremix.org/petition/

 

 

Recht auf Remix - Sinn und Unsinn dieser Petition

Mit dem Recht auf Remix verlangt Mashup-Germany da dezidiert eine grundelegende Änderung unseres derzeit bestehenden Urheberrechts. Aktuell dürfen urheberrechtlich geschützte Werke (also Werke unter dem sogenannten „Copyright“) nicht ohne explizite Erlaubnis des Urhebers verändert werden. Die Veröffentlichung oder gar der Verkauf eines solchen ungenehmigt veränderten Werkes kann empfindliche Schadensersatzzahlungen sowie verpflichtend zu unterzeichnende Unterlassungserklärungen zur Folge haben. So die aktuelle Rechtslage. Dieser Status gilt in der Politik als gemeinhin unantastbar, lediglich die (inzwischen wieder in der Versenkung verschwundene) Piratenpartei hat etwas dagegen und empfindet den Begriff des „geistigen Eigentums“ als falsch. Dazu an anderer Stelle (viel, viel, viel) mehr, hier findet das eher wenig Platz.

Das Kernproblem liegt hier in der Konkurrenz zweier Grundrechte - der Jurist bezeichnet einen solchen Sachverhalt als (achtung, merken, das stammt aus dem Juristenwörterbuch für Angeber) verfassungsimmanent beschränktes Grundrecht. Die Konkurrenz, oder auch Kollision liegt hier zwischen dem in Art. 14 I 1, III GG festgelegten und beschränkten Grundrecht auf Eigentum und der Kunstfreiheit, garantiert durch Art. 5 I, II GG, vor. Das geübte Auge stellt fest, dass beide Gesetze unter einfachem Gesetzesvorbehalt stehen, also in geschmacks- (und verfassungsrechts-) wahrenden Ausprägungen einfachgesetzlich beschränkbar sind. Deshalb ist es auch so schwierig, hier eine Abwägung zu treffen. Lässt man das freie Remixen und den Verkauf gegen Provision an den Eigentümer zu, beschränkt man das Eigentumsrecht des Eigentümers, im umgekehrten Fall wird der potentielle Remixer sein Recht der Kunsfreiheit beschränkt sehen. Und nun genug mit Jura  genervt.

 

Update: 09.08.2015: Auch Mike Candys Soundcloud-Account gelöscht.

Wie wir gerade bemerkt haben, ist auch der Soundcloud-Account des schweizer DJs und Produzenten Mike Candys von der Löschwelle der letzten Woche betroffen. Da auf dem Account Bootlegs von Tracks wie „Papaoutai“, „Can't hold Us“ und „Timber“ zu finden waren, ließen die Rechteinhaber von Universal Music und Sony Music Entertainment den gesamten Account des schweizer Superstars kurzerhand löschen. Dies ist für Candys ebenso schade wie für Mashup-Germany, wenngleich der Schweizer gewarnt war: Soundclouds automatisches Content-Blocksystem hatte zuvor nämlich bereits seine DJ-Mixe der Reihe „Smile... in the Mix“ gelöscht, da diese urheberrechtlich geschützte Musik enthielten und ihm für weitere Verstöße eine Accountlöschung angedroht. Nun... immerhin ist das System offensichtlich demokratisch - es kann jeden erwischen. Wenn ihr Candys' Account nicht mehr aufrufen wollt, ist hier der Link: soundcloud.com/mikecandys

Soundcloud: Mashup-Germanys Account gelöscht

 

Fazit: Schade für Mashup-Germany, aber irgendwie war das auch absehbar. Er hat seinem Soundcloud-Account viel zu verdanken, aber zu sehr nachtrauern sollte er ihm jetzt auch nicht, sondern weiterhin so coole Mashups wie bisher produzieren und so im Gespräch bleiben.

 

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Über den Autor
Maximilian Wild

Ich bin Jurastudent und bereite mich derzeit auf mein Staatsexamen vor. Meine Interessenschwerpunkte liegen im Bereich des geistigen Eigentums, das sich mit meinem ausgeprägten Interesse für Musik trifft. Für Dance-Charts.de verfasse ich hauptsächlich Nachrichten, Kommentare und Kolumnen, die sich mit aktuellen Entwicklungen der Szene befassen. Ich favorisiere kein Genre besonders, sodass sich in meinen Playlisten bunte Mischungen aus Tech House, Hardstyle und EDM finden. Mein absoluter Lieblingsact ist allerdings das deutsche House-Duo Claptone.

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