Martin Garrix' Trennung von Spinnin' Records war wie ein guter Splatterfilm: Hart und dreckig. Was folgte, war ein inzwischen zweijähriger Rechtsstreit zwischen dem Superstar-DJ und dem Label, das ihn einst zu einem der gefragtesten Namen der Musikszene gemacht hat. Garrix, der sich nach seiner Trennung vom Label selbst zum Opfer von Spinnin' Records 360-Grad-Verträgen stilisiert hat, klagte vor einem mittel-niederländischen Bezirksgericht die Rechte an seinen Produktionen ein. Nun hat er endlich Recht bekommen.
In dem zweijährigen Rechtsstreit klagte Garrix von Spinnin' Recods selbst 3,7 Millionen Euro und von der angeschlossenen Management-Firma MusicAllStars weitere 650 000 Euro ein. Beide Unternehmen erhoben daraufhin Widerklage und forderten ihrerseits 6,4 Millionen Euro von Garrix. Ziel von Garrix' Klage war die Nichtigkeit seines früher mit Spinnin' geschlossenen Vertrages, der - wie in einem anderen gerichtlichen Verfahren gegen seinen ehemaligen Manager Eelko van Kooten ermittelt wurde - unter irreführender Vorspiegelung unwahrer Tatsachen zustande gekommen war. Dadurch wollte Garrix die Rechte an seiner Musik zurückgewinnen, allen Tracks voran natürlich an seinem Mega-Hit „Animals“. Das Bezirksgericht gab Garrix am Mittwochmorgen Recht und erklärte seinen Vertrag mit Spinnin' für nichtig - damit gehen die Verwertungsrechte an seiner Musik an ihn selbst zurück! In einem kurzen Pressestatement zum Ausgang des Prozesses sagte Garrix:
Ich bin glücklich mit diesem Ausgang, nicht nur für mich selbst, sondern auch für all die anderen DJs/Produzenten da draußen, weil es in diesem Prozess nicht nur um mich, sondern um jeden von uns Künstlern ging. - Martin Garrix
Das Gericht wies sämtliche Forderungen von Spinnin' Records und MusicAllStars ab. Die letzte zu klärende Frage in dieser "Never-Ending-Story wird nun noch in der Summe bestehen, die Spinnin' an Garrix zahlen muss.
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