Die folgenden Zeilen richten sich insbesondere an die Juristen und Betriebswirte unter unseren Lesern - sowie solche, die es werden wollen - aber auch anderweitig Interessierte dürften es spannend finden, wie sich Sony Entertainment und andere große Labels ihre Musik von Streaminganbietren vergolden lassen.
Seit der Gründung des Musikstreamingdienst Spotify im Jahr 2011 ist die Zahl der Neugründungen solcher Dienste sprunghaft in die Höhe geschossen. Zwar ist das legale Musikstreaming im Internet ein lange bekanntes Phänomen - Dienste wie Deezer oder Soundcloud gibt es schon seit Ewigkeiten - doch Spotify hat es geschafft, eine echte Marktlücke zu erzeugen. Ist ja auch praktisch - eine Auswahl von Millionen Titeln zur Verfügung, die sich nach kurzer Zeit selbst reguliert und auf Basis der früheren Hörgewohnheiten durch Algorithmen errechnen kann, was man gern hören würde.
Seitdem die Streamingdienste boomen, gibt es nachweislich weitaus weniger illegale Downloads von Musik, da diese ja kostenlos oder zumindest -günstig zur Verfügung steht. Wenige Monate vor dem Offiziellen US-Start von Spotify im Frühjahr 2011 schloss der Anbieter mit Sony Music, einem der größten weltweiten Labels, einen Zweijahresvertrag über die Bereitstellung des gesamten Sony-Musikkatalogs an Spotify. Und dieser Kontrakt hat es wirklich in sich!
Sonys Vertrag mit Spotify hatte eine Laufzeit von zwei Jahren, die von Sony optional um ein drittes verlängert werden kann. Er sieht für das erste Jahr 9, für das zweite 16 und für das dritte 17,5 Millionen US-Dollar Vergütung an Sony vor - was mit diesen Geldern, immerhin 42,5 Millionen US-Dollar, geschieht, wird offengelassen. Meine größte Bewunderung gilt allerdings Sektion 13/2 des Vertrages: Diese soll Sony zusichern, dass der Vertrag des Labels mit Spotify stets der ertragreichste unter allen unter Vertrag stehenden Labels ist. Dazu sieht sie Provisionen und Aufschlagszahlungen vor, sofern ein anderes Label günstigere vertragliche Konditionen zugesichert bekommt - eine ähnliche Klausel wie auch Zlatan „Der Zlatanierende“ Ibrahimovic in seinem Vertrag bei Paris Saint-Germain festsetzen ließ; diese besagt, dass Ibrahimovic stets ein um eine Million Euro höheres Jahresgehalt beziehen muss, als der derzeit höchstbezahlte Profifußballer.
Klauseln wie diese gelten in der europäischen Rechtswissenschaft als umstritten, sodass Labels wie EMI sie zurückzogen. In den USA will man davon aber nichts hören, Insider sprechen von einer Standardklausel in Streamingverträgen. Eine andere Klausel besagt, dass Spotify 15% aller Einnahmen externer Subunternehmer durch die Schaltung von Werbebannern zustehen. Das ist deshalb so verwunderlich, da Spotify in der Vergangenheit seine Bilanzen offenlegen musste (70% der Einnahmen an die Labels, 30% an Spotify), diese Einnahmequelle aber nirgends auftauchte. Ist da was im Busch?
Interessant ist wiederum, was Spotify an die Labels pro Stream zahlen muss: Die Kosten pro gestreamten Song belaufen sich auf 0,225 US-Cent, was sich bei 60 Millionen angemeldeten Nutzern doch recht schnell aufsummiert. Da ist der Umsatz des Konzerns von über 700 Millionen US-Dollar nicht wirklich verwunderlich. Der gesamte Vertrag wurde während des Sony-Skandals in den vergangenen Monaten öffentlich - sonst wäre er wie die übrigen Streamingverträge wohl für immer ein wohl gehütetes Geheimnis geblieben. Der Vertrag ist hier komplett als PDF einseh,- und downloadbar.
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