Dance Charts 2017

Das Portal für Musik-News, Charts und DJ-Promotion

USER-AREA LOGIN

 

Für und Wider der umstrittenen Regelung

Tanzverbot abschaffen!

(Geschätzte Lesezeit: 4 - 7 Minuten)

Heute ist es wieder so weit: Allerheiligen. Und wie das an hohen christlichen Feiertagen so ist, gilt in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland heute wieder das umstrittene Tanzverbot. Doch was hat es mit der insbesondere bei Gastronomen und Diskothekenbetreibern verhassten Regelung auf sich und vor allem: Auf welchen rechtlichen und ethischen Bestrebungen gründet das Tanzverbot eigentlich? Sollte man diese „altmodische“ Regelung nicht besser abschaffen und von der bornierten Tradition Abstand nehmen? Oder erweist sich die Erhaltung unserer Traditionen und (im Zweifel christlichen) Werte doch als schützenswert genug, um einen so großen Eingriff in die persönliche Freiheit wie ein Tanzverbot zu rechtfertigen? Und was hat es eigentlich mit der „Aushöhlung der christlichen Feiertagskultur“ auf sich? Brauchen wir wirklich stille Feiertage, um der „Verrohung der Sitten“ Herr zu werden oder ist das ganze Konstrukt schlicht nicht mehr zeitgemäß und mit der verfassungsmäßigen Ordnung in einem säkularen Staat gar unvereinbar? Wir klären Euch auf erläutern für Euch Für und Wider des Tanzverbots!


Was ist das Tanzverbot überhaupt?

Das Tanzverbot gilt an diversen sogenannten stillen Feiertagen und untersagt jegliche Art öffentlicher Tanzveranstaltungen und somit neben dem klassischen Gesellschaftstanz auch den Betrieb von Diskotheken. Teils kann sich daraus auch ein absolutes Verbot öffentlicher musikalischer Darbietungen ergeben, wie beispielsweise am Karfreitag in Bayern. Meistens ist das Tanzverbot sogar noch weiter gefasst und verbietet Gastronomiebetrieben jede Art von Veranstaltung, die die Bewirtung ihrer Gäste übersteigt. Auch Sportveranstaltungen können je nach dem genauen Wortlaut der jeweiligen Regelung vom Tanzverbot betroffen sein.

Das Feieratgsrecht ist Kompetenz der Länder und wird im jeweiligen Landesfeiertagsgesetz geregelt, sodass es deutschlandweit für jeden Feiertag unterschiedliche Regelungen gibt. Das deutschlandweit strengste Feiertagsrecht hat das Bundesland Hessen mit insgesamt 15 teilweise stillen Feiertagen. Ein Verstoß gegen das Tanzverbot kann mit Bußgeldern in einer bis zu fünfstelligen Höhe geahndet werden. Von Neujahr und dem Volkstrauertag abgesehen basieren alle übrigen stillen Feiertage auf dem christlichen Glauben. Und genau da liegt für viele der Knackpunkt: Mit welchem Recht nimmt der Staat eine so gravierende Beschneidung der Bürgerrechte vor?


Was spricht dafür?

Wie üblich hat auch die Diskussion um das Tanzverbot zwei Seiten. Für das Tanzverbot spricht, dass es die Ruhe an den Feiertagen herstellen soll:  Hand aufs Herz, wer von Euch hat sich noch nie gewünscht, sich an einem (arbeitsfreien!) Feiertag in Ruhe erholen zu können und keine dauerhaften Hörschäden durch die Radaubrüder in der Nachbarschaft erleiden zu müssen? Denn der Durchschnittsdeutsche kennt das Wort „Rücksicht“ maximal aus dem Kreuzworträtsellexikon - was nicht verboten ist, das muss ja im Umkehrschluss erlaubt sein, und so bleibt der Respekt für den Nachbarn meist auf der Strecke.

TanzverbotDenn wie wir bereits gelernt haben, ist der Nachbar ja der natürliche Feind des Menschen. Eine strafbewehrte, landesweite Regelung ergibt vor diesem Hintergrund jedenfalls durchaus Sinn. Vonseiten der Politik hört man noch ganz andere Töne. Die bayerische CSU-Regierung möchte durch ein striktes Tanzverbot an hohen christlichen Feiertagen der „Aushöhlung der christlichen Feiertagskultur“ begegnen. Ein wichtiger Grund bei der Verschärfung des Feiertagsrechts war auch die „Verrohung der Sitten“. Einer Verrohung der Sitten sehen wir im Deutschland des 21. Jahrhunderts unzweifelhaft entgegen, so viel ist sicher. Aber wie genau diese Worthülse einen gravierenden Eingriff in die Rechte der Bürger begründen soll, erschließt sich uns nicht wirklich.

Auch die befürchtete Aushöhlung der christlichen Feiertagskultur vermag kaum zu zu überzeugen, schließlich verlieren die Kirchen in Deutschland mehr und mehr an Mitgliedern und haben teils Müh und Not, Besucher in ihre Gottesdienste zu locken - selbst wenn, dann sprechen sie nur bedingt das jüngere Publikum an und damit ebenjene, die am meisten unter den Auswirkungen des Tanzverbots zu leiden haben. Letzten Endes findet man an einem Tanzverbot wohl nur wenige positive Aspekte, wenngleich die verstärkte gegenseitige Rücksichtnahme aufeinander an Feiertagen natürlich wünschenswert ist.


Was spricht dagegen?

Wenigen Pluspunkten steht eine ganze Reihe von Gegenargumenten gegenüber. Zum einen ist ein Tanzverbot in der aktuellen Form mehr als unzeitgemäß. Deutschland ist ein säkularer Staat in einer globalisierten Welt. Kirche und Staat sind seit über zweihundert Jahren strikt voneinander getrennt und das ist auch gut so: Aufklärung ist der Weg des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Der Kultur einer aufgeklärten Gesellschaft wie der unseren trägt das Tanzverbot sicherlich keine Rechnung.

Vielmehr erscheint es vor dem Hintergrund einer säkularen Gesellschaft vielmehr als lästiges Rudiment aus einer längst vergangenen Zeit. Die christlichen Kirchen sind skandalgeschüttelt und haben beide ihre besten Zeiten längst hinter sich - und auch das ist gut so! Aus welchem Grund sollte man sich von Organisationen das Feiern verbieten lassen, die (zumindest im Falle der katholischen Kirche) noch immer Massenmörder als Heilige verehrt. Inquisition, gewaltsame Missionierung, Genozide im Namen des Glaubens - die Liste der im Namen der Kirche und auf Befehl ihrer Oberhäupter verübten Verbrechen ist lang. Jahrhundertelang blockierte der Vatikan den technologischen und naturwissenschaftlichen Fortschritt in Europa, bis endlich die Aufklärung die Wende brachte und den grundstein für die säkulare Welt von heute legte.

Wollen wir heutzutage wirklich noch Beschneidungen unserer Rechte im Namen dieses christlichen Glauben hinnehmen? Huldigen wir damit nicht exakt den falschen Wertevorstellungen und geben so entgegen unserem Wunsch, der Verrohung der Sitten zu begegnen, ein schlechtes Beispiel für künftige Generationen ab? Soll es wirklich die Aufgabe des Staats sein, den Bürgern christlich geprägte Andächtigkeit vorzuschreiben in einer Zeit, da der christliche Glaube mehr und mehr in Vergessenheit gerät? Ein religiös motivierter Eingriff in die persönliche Freiheit kann unter diesen Gesichtspunkten schlicht nicht mehr zeitgemäß sein.


Folglich...

Die Nachteile eines allgemeinen Tanzverbots und seiner Folgen für die Gesellschaft wiegen bei weitem seinen Nutzen auf. Jedenfalls für die christlich geprägten stillen Feiertage gilt, dass ein Tanzverbot schlicht kaum noch tragbar ist. Die Kritik an der Regelung mehrt sich bundesweit, was in Bremen immerhin zu einer stufenweisen Abschaffung und der Beschränkung des Tanzverbots auf drei Feiertage führte. Eigentlich wäre es angemessen, eine vollständige Abschaffung des christlich motivierten Tanzverbots anzustreben. Wer christlichen Glaubens ist und am Karfreitag der Kreuzigung Jesu gedenken möchte, kann das ja auch unabhängig davon tun, ob in der Dorfdisco um die Ecke der Bär steppt.

In seiner freien Religionsausübung wird er jedenfalls nicht gestört. Selbst wenn: Auf der anderen Seite fühlen sich viele Bürger ohne enge Bindung zum christlichen Glauben in ihrem negativen Recht auf freie Religionsausübung beschränkt. Heißt: Die Freiheit der Religionsausübung bringt auch das Recht mit sich, keine Religion ausüben zu müssen. Und auf der anderen Seite könnte ja ein stiller Feiertag in Deutschland auf denselben Termin fallen wie der höchste Freudentag einer anderen Kultur. Wollen wir den Vertretern dieser Kultur in Deutschland dann ihre Feierlichkeiten verbieten? Auch das wäre eine unzulässige Beschneidung der Religionsfreiheit. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass wir unserer säkularen Gesellschaft Rechnung tragen sollten und das Tanzverbot an christlichen Feiertagen vollständig abschaffen sollten.

Lediglich bei einem Feiertag könnte man ein gesetzliches Tanzverbot in der aktuellen Form in Betracht ziehen, nämlich am Volkstrauertag. Das Gedenken an die Opfer und Vertriebenen zweier Weltkriege ist auch und insbesondere in der aktuellen Gesellschaft zu wichtig, zumal ein ohnehin meist nur tagsüber gültiges Tanzverbot an einem Sonntag nur die wenigsten Diskotheken betreffen dürfte. Auch hier gibt es natürlich wie immer zwei Ansichten, doch zumindest an diesem Tag erscheint ein Verbot öffentlicher Vergnügungsveranstaltungen in Anbetracht der Funktion dieses staatlichen Gedenktages mehr als angemessen. Was ist Eure Meinung zum Tanzverbot? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!

 

Facebookseite - Tanzverbot abschaffen

 

Schreibe hier deinen Kommentar...
Abbrechen
Loading comment... The comment will be refreshed after 00:00.
  • This commment is unpublished.
    Marcus Tik · Vor 2 Jahren
    Interessant das es da in Deutschland ein Tanz Verbot gibt an Aller Heiligen. In Österreich nicht - ich meine ich bin 47 Jahre alt und habe von sowas bei uns noch nie gehört. Ich denke mal in einem säkulären Staat mit der Trennung von Kirche und Staat sollte sowas nicht sein. Ich meine wo leben wir? Im Mittelalter oder im Europa des 21. Jahrhunderts? Das die Bayern christlich / konservativ sind wußte ich schon - aber so arg? Das war mir vorher nicht bewußt! LG Marcus
Über den Autor
Maximilian Wild

Ich bin Jurastudent und bereite mich derzeit auf mein Staatsexamen vor. Meine Interessenschwerpunkte liegen im Bereich des geistigen Eigentums, das sich mit meinem ausgeprägten Interesse für Musik trifft. Für Dance-Charts.de verfasse ich hauptsächlich Nachrichten, Kommentare und Kolumnen, die sich mit aktuellen Entwicklungen der Szene befassen. Ich favorisiere kein Genre besonders, sodass sich in meinen Playlisten bunte Mischungen aus Tech House, Hardstyle und EDM finden. Mein absoluter Lieblingsact ist allerdings das deutsche House-Duo Claptone.

Facebook

Featured Track

DANCE-CHARTS Top 100 auf Spotify

 

Mobile Version