Am 24. Juli 2010 ereignete sich in Duisburg bei der 19. Loveparade eine Katastrophe. 21 Besucher starben, über 600 weitere wurden im Zugangsbereich des Geländes verletzt. Schlechte Planung und fehlgeleitete Besucherströme führten zu einer Massenpanik. Bis heute fand kein Gerichtsverfahren statt, das die Vorfälle juristisch aufgearbeitet hätte. Das wird vorerst auch so bleiben. Das Landgericht Duisburg hat einen Strafprozess wegen des Loveparde-Unglücks 2010 nun abgelehnt, wie Spiegel-Online berichtet. Es sei kein hinreichender Tatverdacht bei den Angeklagten gegeben.
Als ein zentrales Beweismittel des Staatsanwaltschaft galt ein Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still. Das Landgericht tat sich schwer, dieses Gutachten anzuerkennen. So wurde das Gerichtsverfahren nicht zugelassen. Ein hinreichender Tatverdacht liegt nach Ansicht der Richter nicht vor. Sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent GmbH wurden durch die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung und Körperverletzung vorgeworfen.
Die Entscheidung der Strafkammer, den Prozess nicht zuzulassen stößt bei Überlebenden und Opfern des Unglücks auf Unverständnis. Für die Angehörigen und die Überlebenden sei es ein Schock, dass es keine rechtliche Aufarbeitung gegen Verantwortliche bei der Stadt für die Tragödie von Duisburg geben wird, so Rechtsanwalt Andreas Schulz in einem Interview mit Spiegel-Online. Nun soll die Entscheidung des Landgerichtes geprüft,- und das weitere Vorgehen besprochen werden. Die Ablehnung des Verfahrens kann per Beschwerde angefochten werden.
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