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Nach sieben Jahren

Loveparade-Katastrophe wird nun doch vor Gericht verhandelt

(Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten)

Loveparade-Katastrophe Loveparade Katastrophe (24. Juli 2010)

Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, diese Weisheit gilt ganz besonders in Deutschland. Nach nunmehr sieben Jahren gab das Oberlandesgericht Düsseldorf heute in einer Mitteilung bekannt, den Prozess gegen den Duisburger Stadtentwicklungsdezernenten Jürgen Dressler, vier Verantwortliche des Veranstalters Lopavent und fünf Mitarbeiter des städtischen Bauamts zur Sachentscheidung zugelassen zu haben. Damit wendet sich das Oberlandesgericht gegen die Klageabweisung des Landgerichts Duisburg im April vergangenen Jahres (wir berichteten) und verweist den Strafprozess zurück an das Duisburger Gericht. Mit Spannung dürfen nun die ersten Termine der Hauptverhandlung erwartet werden, die das Duisburger Landgericht in den kommenden Wochen bekanntgeben wird.


Loveparade-Prozess für zulässig erklärt!

Nachdem die 5. Große Strafkammer des Duisburger Landgerichts die Strafsache in seinem Prozessurteil im vergangenen Jahr als unzulässig zurückgewiesen hatte, legten die Staatsanwaltschaft und die Anwaltschaft der Opfer der Katastrophe Beschwerde in nächster Instanz ein. Im Prozessurteil des Landgerichts hatte es geheißen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegenüber den Beschuldigten bestehe. Insbesondere dem von der Anklage vorgebrachten Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still wurden dabei schwerwiegende Mängel unterstellt. Insgesamt hielten die mit dem Prozess betrauten Richter eine Verurteilung der Angeklagten für zu unwahrscheinlich, um die Angelegenheit zur Hauptverhandlung zuzulassen.

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In seinem Verweisungsbeschluss führte das Oberlandesgericht Düsseldorf nun aus, dass sich ein Tatverdacht gegenüber den Beschuldigten geradezu aufdränge und wies die Kritik an Keith Stills Gutachten als gegenstandslos zurück. Den vorgelegten Ermittlungsergebnissen zufolge sei eine Verurteilung der Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung im Amt zumindest hinreichend wahrscheinlich.

Der Prozess wurde nun an die 6. Große Strafkammer des Duisburger Landgerichts verwiesen. Die Ansetzung der ersten Verhandlungstage der Hauptverhandlung dürfen nun mit Spannung erwartet werden. Wir werden Euch selbstverständlich über alle Neuigkeiten auf dem Laufenden halten und Euch sofort informieren, sobald es neue Erkenntnisse bei der rechtlichen Aufarbeitung der Katastrophe vom 24. Juli 2010 gibt.

 

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Über den Autor
Maximilian Wild

Ich bin Jurastudent und bereite mich derzeit auf mein Staatsexamen vor. Meine Interessenschwerpunkte liegen im Bereich des geistigen Eigentums, das sich mit meinem ausgeprägten Interesse für Musik trifft. Für Dance-Charts.de verfasse ich hauptsächlich Nachrichten, Kommentare und Kolumnen, die sich mit aktuellen Entwicklungen der Szene befassen. Ich favorisiere kein Genre besonders, sodass sich in meinen Playlisten bunte Mischungen aus Tech House, Hardstyle und EDM finden. Mein absoluter Lieblingsact ist allerdings das deutsche House-Duo Claptone.

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