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Das Einkommen der Musik-Stars (Teil 6) - Verwertungsgesellschaften

(Geschätzte Lesezeit: 2 - 4 Minuten)

VerwertungsgesellschaftenGEMA - Verwertungsgesellschaft für Musikschaffende.

Wir haben in den letzten Artikeln bereits mehrere Einnahmequellen der Musiker behandelt. In den letzten beiden Teilen der Artikelserie wurden so unter anderem die physischen und digitalen Verkäufe thematisiert. Doch wie werden die Stars eigentlich für das Radio und für Events, auf denen sie nicht anwesend sind, bezahlt. Dafür sind Verwertungsgesellschaften zuständig. Wie die Bezahlung genau läuft, erfahrt ihr im Folgenden.

Übersicht aller Teile dieser Artikelserie

Teil 1: Was verdienen Musiker?
Teil 2: Wie viel kassieren die Stars pro Auftritt?
Teil 3: Streaming
Teil 4: Physische Verkäufe
Teil 5: Digitale Verkäufe
Teil 6: Verwertungsgesellschaften
Teil 7: Fanartikel
Teil 8: Social Media
Teil 9: Werbe- & Sponsoringverträge
Teil 10: Zusätzliche Einnahmen
T
eil 11: Auswirkungen des Coronavirus


So wichtig sind Verwertungsgesellschaften für die Musik-Stars

Verwertungsgesellschaften gibt es in beinahe allen Bereichen der Unterhaltungsbranche, unter anderem auch in der Musikbranche. Verwertungsgesellschaften sind national angelegt, sodass jedes Land seine eigene Verwertungsgesellschaft, die für Musik zuständig ist, hat. In Deutschland ist das die GEMA, in der Schweiz die SUISA, in Österreich die AKM, in den USA die BMI und im Vereinigten Königreich die PRS. In diesem Artikel wird sich aber weitestgehend auf die deutsche Verwertungsgesellschaft, die GEMA, beschränkt. Bei den ausländischen Verwertungsgesellschaften sollte das Ganze in der Regel aber ähnlich ablaufen.

Die Abkürzung GEMA steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Laut eigener Aussage schützt die GEMA das geistige Eigentum, also das Urheberrecht ihrer Mitglieder. Als Treuhänderin sorgt sie dafür, dass die Künstler für die Nutzung der geschützten Stücke fair bezahlt werden. Das heißt, die GEMA sorgt für die Bezahlung des Urheberrechts der Musiker in Bereichen wie Radio und öffentliche Veranstaltungen. Die Mitgliedschaft bei der GEMA ist freiwillig. Theoretisch ist es auch möglich seine Urheberrechte selber durchzusetzen, doch in der Praxis ist es vor allem für die Stars kaum umsetzbar ihre Rechte überall auf der Welt zu schützen, weshalb es als Musiker üblich ist der Verwertungsgesellschaft in seinem Land beizutreten. Des Weiteren ist die GEMA auch vorteilhaft für die Nutzer urheberrechtlich geschützter Musik wie andere Musiker, Radio- oder TV-Sender, da diese so schnell und legal die Möglichkeit haben diese Musik zu nutzen. Daraus kann ein größeres Interesse an Musik der Verwertungsgesellschaften resultieren.

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Die GEMA schützt jedoch nicht nur deutsche Musikurheber, sondern schließt auch Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften ab. Das heißt, dass ausländische Verwertungsgesellschaften das Recht deutscher Musiker schützen, sowie, dass die GEMA auch das Urheberecht von Musikern aus anderen Ländern schützt und deren Einnahmen sichert. In der Praxis bedeutet das, dass jede Verwertungsgesellschaft die Nutzungsgebühren in seinem Land erhebt und anschließend an die entsprechende Verwertungsgesellschaft auszahlt. Im Falle, dass es sich um einen inländischen Künstler handelt wird der Betrag direkt an sein Label ausgezahlt. Rechtsanwalt Sebastian Dramburg gibt an „Alle aus den Nutzungsrechten aus dem Urhebergesetz eingenommenen Gebühren werden in einen großen Topf geworfen und dann nach einem bestimmten System verteilt. Die Ausschüttung bestimmt sich dann nach der Art der Mitgliedschaft und dessen Erfolg.“ Genaue Angaben zur Höhe der Ausschüttungen können also nicht getroffen werden. Für die Höhe der Ausschüttung sind jedoch auch viele andere Faktoren wichtig. Zum Beispiel ist es wichtig auf welchem Medium, Event und welchem Sender die Musik gespielt wird. Laut dem Online-Magazin OLJO würde ein dreiminütiger Song beim Radio-Sender 1Live so für eine Brutto-Verteilungssumme von 74 Euro sorgen, von denen alle Gewinne, nach Abzug der GEMA-Kosten und des Sozialbetrags, den die GEMA zur Förderung von Projekten nutzt, an die Labels ausgezahlt werden, während die Tantieme beim Berliner Radio-Sender Kiss FM für das Abspielen eines Songs derselben Länge nur 4,48 Euro betragen soll.


Fazit

Verwertungsgesellschaften sind extrem wichtig für Musik-Stars, da sie das Urheberrecht der Musiker schützen und so hohe Einnahmen für die Musiker generieren. Die Musiker sind selbst gar nicht in der Lage dieser gewaltigen Aufgabe hinterherzukommen, sodass ihnen vermutlich ohne die GEMA eine große Menge an Einnahmen aus dem Radio-, dem TV- und vor allem dem Event-Bereich fehlen würde oder sie extrem hohe Kosten zu tragen hätten, um ihr Urheberrecht überall auf der Welt zu schützen.

 

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Über den Autor
Jannik Pesenacker

Mein Name ist Jannik Pesenacker und ich bin im August 2018 der Dance-Charts Redaktion beigetreten. Die Musik hat sich neben dem Fußball zu einer meiner größten Leidenschaften entwickelt. Dance-Charts ermöglicht mir, mein Interesse für die Musik auszuleben und lässt mich gleichzeitig den Beruf des Journalisten näher kennenlernen.

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